Berechnung
Das neue Recht zur Halbteilung im Versorgungsausgleich bedeutet für den Arbeitgeber die Verpflichtung, sich um die Abwicklung im Scheidungsfall eines Mitarbeiters zu kümmern.
Folge: die Halbteilung bedeutet, dass der geschiedene Ehepartner künftig wie ein ausgeschiedener Mitarbeiter behandelt wird
die Halbteilung bedeutet weiter, dass die bestehenden Regelungen zur Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarungen Anwendung finden
Beispiel: Sieht eine Versorgungsordnung vor, dass die darunter fallenden Mitarbeiter eine Versorgung für das Alter aber auch für die Hinterbliebenen im Todesfall oder eine Versorgung in Form einer Unfallrente erhalten – gilt dies künftig für die geschiedenen Ehepartner!
Versorgungsordnungen sind dahingehend zu überprüfen und ggf. zu ändern. Zu beachten sind eine Reihe steuer- und arbeitsrechtlicher Aspekte. Ziehen Sie auf jeden Fall einen Fachmann hinzu, der im Einzelfall die Versorgungsordnung prüft.