Versorgungsausgleich - Berechnung des Versorgungsausgleichs in der betrieblichen Altersversorgung

Berechnung

Das neue Recht zur Halbteilung im Versorgungsausgleich bedeutet für den Arbeitgeber die Verpflichtung, sich um die Abwicklung im Scheidungsfall eines Mitarbeiters zu kümmern.

Folge: die Halbteilung bedeutet, dass der geschiedene Ehepartner künftig wie ein ausgeschiedener Mitarbeiter behandelt wird

die Halbteilung bedeutet weiter, dass die bestehenden Regelungen zur Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarungen Anwendung finden

Beispiel: Sieht eine Versorgungsordnung vor, dass die darunter fallenden Mitarbeiter eine Versorgung für das Alter aber auch für die Hinterbliebenen im Todesfall oder eine Versorgung in Form einer Unfallrente erhalten – gilt dies künftig für die geschiedenen Ehepartner!

Versorgungsordnungen sind dahingehend zu überprüfen und ggf. zu ändern. Zu beachten sind eine Reihe steuer- und arbeitsrechtlicher Aspekte. Ziehen Sie auf jeden Fall einen Fachmann hinzu, der im Einzelfall die Versorgungsordnung prüft.


Auftragsformular zur Berechnung des Versorgungsausgleichs

Berechnung des Versorgungsausgleichs in der betrieblichen Altersversorgung